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  Natur und Jagd im Kreis Coesfeld
 

11. September 2010:
Jagdhornbläser Herbern werden 50

Im September begehen die Jagdhornbläser aus Herbern ihren 50. Geburtstag und laden zu den Jubiläumsfeierlichkeiten auf Schloß Westerwinkel ein.

>>> hier mehr

 

  Obere Jagdbehörde erlässt Allgemeinverfügung zur Bejagung von Ringeltauben
Die Obere Jagdbehörde hat für die Bejagung von Ringeltauben mit einer Allgemeinverfügung die festgelegte Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Regierungsbezirk Münster in der Zeit vom 21.02.2010 bis zum 31.10.2010 wie folgt aufgehoben:
Die Jagd darf nur an oder auf den gefährdeten Flächen sowie an Orten, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu diesen Flächen stehen, und in den angegebenen Zeiträumen ausgeübt werden.

Es dürfen nur Ringeltauben aus Schwärmen bejagt werden.

Den einzelnen Jagdausübungsberechtigten wird auferlegt, die Anzahl der in der Zeit vom 21. Februar bis 31. Oktober erlegten Ringeltauben spätestens bis zum 15. November 2010 den Unteren Jagdbehörden zu melden. Die Meldung der jährlichen Strecke für das Jagdjahr 2009/2010 zum 15. April 2010 bleibt hiervon unberührt. Die Verfügung kann jederzeit widerrufen werden und ist befristet bis zum 31.10.2010.

Zur Begründung heißt es in der Verfügung, das diese Maßnahme ist im Sinne der EG-Vogelschutzrichtlinie erforderlich sei, um erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen abzuwenden, weil es keine andere zufrieden stellende Lösung und insbesondere keine wirksamen Abwehrmaßnahmen gibt. Die Bejagung während der Brut- und Aufzuchtzeit ist deshalb unter arten- und tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten ausnahmsweise vertretbar, zumal die Bejagung auf die tatsächlich gefährdeten Kulturen in den kritischen Zeiträumen beschränkt wird. Da erhebliche Schäden nur durch Schwärme verursacht werden, dürfen nur Schwarmtauben bejagt werden. Mit dieser Beschränkung wird auch den Belangen des Tierschutzes entsprochen, da Schwarmtauben regelmäßig nicht am Brutgeschäft beteiligt sind.

  Mehr als 2/3 der Hegering-Mitglieder erhalten schon jetzt den neuen Newsletter der Kreisjägerschaft
  Gut informiert zu sein, ist von entscheidender Bedeutung für weite Teile des täglichen Lebens. Dies gilt auch für Jäger. So wundert es nicht, dass der Newsletter der Kreisjägerschaft bei mittlerweile über 2/3 der Mitglieder auf eine rundum positive Resonanz stößt. Bernhard Pällmann, der als "Online-Redakteur" die Inhalte zusammenstellt, macht dies daran fest, dass als Reaktion auf die letzten Newsletter viele positive Botschaften eingegangen sind und noch keine einzige Abmeldung zu verzeichnen ist. Dies wundert um so mehr, als dass sich im Zeitalter der "Spams" in so manchem Account tonnenweise unerwünschter Mail-Schrott ansammelt.

Für die Kreisjägerschaft sind die Rückmeldungen in Verbindung mit den ausbleibenden Abmeldungen ein sicheres Indiz, dass die Inhalte des Newsletter in der Jägerschaft willkommen sind. Der Newsletter wird alle 1 bis 2 Monate zugestellt und enthält Informationen zu

Terminen der Hegeringe und der Kreisjägerschaft,
Hinweise zu Gesetzen und Verordnungen, die für Jäger von Bedeutung sind,
Mitteilungen der Unteren Jagdbehörde,
aktuelles und nützliches zum Themenbereich Jagd sowie
Berichte zu den Veranstaltungen der Hegeringe und der Kreisjägerschaft.

Basisarbeit für den Newsletter leistet dabei "Mitgliederverwalter" Klemens Segbert. Er sammelt in akribischer Feinstarbeit die E-Mail-Adressen, akualisiert sie und geht sogar per Telefon offensichtlichen Fehlern, die zur Unzustellbarkeit der Mails führen, nach.

Mit der "Operation E-Mail" sollen jetzt auch diejenigen E-Mail-Adressen gewonnen werden, die noch nicht bekannt sind. Der einfachste Weg ist, die Adresse einfach online zu übermitteln. Wenn Sie also auch zum Bezieherkreis des Newsletter gehören möchten, machen Sie bitte Ihre Angaben im

>>> Kontatktformular.


  LJV-Vizepräsident Hallermann berichtet in den Westf. Nachrichten über wildernde Hunde und Katzen

In einem innerhalb der Jägerschaft kontrovers diskutierten Artikel in den Westfälischen Nachrichten hat LJV-Vizepräsident Dr. Hermann Hallermann zur Situation wildernder Katzen und Hunde Stellung genommen.

Kontrovers diskutiert wird der Artikel, weil einerseits aus dem Blickwinkel von Jägern die Aktivitäten vor allem wildernder Hunde als verharmlosend beschrieben werden, und weil der Artikel andererseits

 

>>> zum Artikel
bei Nichtjägern und den sog. Natur- und Tierschutzverbänden die Befürchtung auslöst, Jäger würden jetzt bei Katzen und Hunden schneller zur Waffe greifen.

  "Nach der Pest ist vor der Pest"
... mit dieser Überschrift berichten die Westfälischen Nachrichten in der Lokalausgabe Lüdinghausen über die Schweinepest und ihre Folgen für die heimische Landwirtschaft. Stellung bezieht für den landwirtschaftlichen Ortsverein Seppenrade Antonius Vormann. Er beschreibt die Angst unter den Landwirten, dass auch die im Moment noch virusfreien Wildschweine schon bald infiziert werden könnten, wie dies schon in der Eifel der Fall ist.
Mitveröffentlicht wird auch ein Forderungskatalog, mit dem sich Landwirtschaft in erster Linie an den Gesetzgeber mit möglicherweise weitreichenden Folgen für die Jägerschaft wendet.

Forderungskatalog in den WN vom 23.01.2010 als PDF

zum Artikel in den WN vom 23.01.2010 "Nach der Pest ist vor der Pest"

Wenngleich zu einigen bereits bekannten Punkten in hohem Maße Einigkeit zwischen Landwirtschaft und Jägern besteht, erregen neue Positionen Unmut unter Jägern.

Die Forderung, zukünftig Gästebücher über Jagdteilnehmer und Hundemeuteführer erstellen zu sollen, stieß bei Jägern in ersten Reaktionen auf Unverständnis. Wozu wollen Landwirte zukünftig Jagdteilnehmer ermitteln? Doch dies ist nicht der einzige Punkt, der unter Jägern Fragen aufwirft: Wie sollen Jahr für Jahr in unwegsamem und unübersichtlichem Gelände, wie zum Beispiel in den Borkenbergen, die Schwarzwildbestände mit sinnvoller Präzision ermittelt und wie sollen daraus Mindesabschusszahlen abgeleitet werden? Und was geschieht, wenn diese Mindestabschusszahlen nicht erfüllt werden können? Bei der Forderung nach einer Offenlegung der Anzahl der geschossenen Tiere stellt sich die Frage, ob die Streckenmeldungen gegenüber der Unteren Jagdbehörde zukünftig nicht mehr ausreichen und eine zusätzliche Meldung gegenüber der örtlichen Landwirtschaft erfolgen soll?

Ein erfahrener Schwarzwildjäger kommentierte den Forderungskatalog mit nur einem Wort: "Schnellschuss!" Dennoch ist unter Jägern die Notwendigkeit einer starken Schwarzwildbejagung unumstritten. Trotz des von den Seppenrader Landwirten vorgelegten Forderungskataloges zeigen die Waidmänner großes Verständnis für die Situation der Landwirtschaft in den Restriktiongebieten. Die Jägerschaft ist sich in ihrem Ziel einig, auch weiterhin effiziente Beiträge zur Bekämpfung der Schweinepest zu leisten.

Hintergrundinformationen:
Friedrich-Loeffler Institut zur
klassischen und afrikanischen Schweinepest

WLV, LJV NRW und VJE: Vor Schweinepest schützen
LW Hessen-Rheinl.-Pfalz: Schwarzwild und die Jagdverpachtung


  Schweinepest in Nordrhein-Westfalen
Im Januar 2009 wurde das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP-Virus) bei mehreren Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, Sperrbezirke wurden eingerichtet. Das Nachbarland Rheinland-Pfalz hat die Schweinepest-Untersuchung inzwischen in angrenzenden Bezirken auf alle erlegten Wildschweine ausgeweitet. Auch Hessen hat sein Untersuchungsprogramm intensiviert.

Vor diesem Hintergrund appelliert der DJV an Jäger, folgende Empfehlungen zu berücksichtigen, die mit dem Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, abgestimmt sind:

1. Strikte Hygiene in Bezug auf Jagdwannen, Messer und andere Jagdgebrauchsgegenstände einhalten. Dies gilt besonders, wenn in verschiedenen Revieren gejagt wird. Personen, die Kontakt zu Hausschweinen haben, sollten in Schweinepest gefährdeten Bezirken möglichst nicht jagen gehen.

2. Keine Speise- oder Schlachtabfälle, keinen Aufbruch oder Tierkörperteile von Schwarzwild für Kirrungen oder Luderplätze verwenden.

3. Als krank angesprochene Wildschweine im unaufgebrochenen Zustand der Untersuchungseinrichtung zuführen.

4. Aufbruch von Wildschweinen sicher vergraben. Noch besser: über die Tierkörperbeseitigung entsorgen. In “Gefährdeten Bezirken” sind alle erlegten Wildschweine einschließlich Aufbruch zu sammeln und einer labordiagnostischen Untersuchung zu unterziehen.

5. Darauf achten, dass Speiseabfälle an Camping- und Raststätten sicher entsorgt werden.

Die ortsansässigen Jäger spielen bei der Seuchenbekämpfung eine entscheidende Rolle – unter anderem arbeiten sie bei der Probenahme eng mit den Behörden zusammen. “Wir appellieren an die Jäger in den betroffenen Gebieten, verstärkt Frischlinge und Überläufer zu erlegen, da diese als Hauptüberträger der Schweinepest gelten”, sagte DJV-Präsident Jochen Borchert. Es gelte, einen Übergriff des für den Menschen ungefährlichen KSP-Virus auf Hausschweine zu verhindern.


Aktuelle Informationen zur Schweinepest bietet das Bundeslandwirtschaftsministerium im Internet unter: www.bmelv.de , Rubrik Tierschutz und Tiergesundheit, Tierseuchen. Das Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit bietet ebenfalls Aktuelles zum Thema: www.fli.bund.de .

  Jagdschein noch gültig?
Wenn auch Sie nach dem 1. April diesen Jahres noch zur Jagd gehen wollen, sollten Sie einen Blick in Ihren Jagdschein werfen. Nicht wenige Jagdgenossen können "ein Lied davon singen", wenn sie bei der ersten Jagdscheinkontrolle im neuen Jagdjahr feststellen müssen, dass der Jagdschein abgelaufen ist. Die Untere Jagdbehörde hat jetzt das neue Antragsformular zum Download bereitgestellt. Eine rechtzeitige Verlängerung bewahrt die Jagdfreu(n)de!

Teilnehmer der Wildbrethygiene-Seminare sollten zur Jagdscheinverlängerung unbedingt ihre Teilnahmebescheinigung vorlegen, damit die Untere Jagdbehörde auch den Vermerkt zur "kundigen Person" in den Jagdschein eintragen kann.
Zum Download: Antrag als Word-Dokument
Antrag als PDF-Dokument

  Beifuß-Ambrosie in Lüdinghausen entdeckt
Auf „Neubürger“ in der Pflanzenwelt achten

  Eine eher unauffällige Pflanze, die gefährlich werden kann? Seit einigen Wochen warnen die Behörden wieder vor einem „Neubürger“ in der heimischen Pflanzenwelt, der Allergikern große Probleme bereiten kann. Jetzt ist die Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), auch Traubenkraut genannt, erstmals im Südkreis Coesfeld gemeldet worden.

Wie Hermann Grömping, Leiter der Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld mitteilt, hat ein aufmerksamer und gut informierter Bürger aus Lüdinghausen die Pflanze in seinem Garten entdeckt. Denn die Staude hatte sich an der Terrasse entwickelt. Die Gartenbesitzer hatten die Pflanze zunächst mit Interesse beobachtet und jetzt rechtzeitig vor der Blüte gemeldet. „Erkannt hatten sie die Ambrosie nach einem Foto in der Zeitung“, schildert Grömping.

Vermutlich über handelsübliches Vogelfutter war ihr Samen in den Garten gelangt. Nachdem der Fachmann die Artbestimmung bestätigte, konnte die Pflanze rechtzeitig und gefahrlos beseitigt werden. Rechtzeitig deshalb, weil die Gefahr erst mit dem Aufblühen beginnt: „Dann produzieren die männlichen Blüten riesige Mengen mikroskopisch kleiner Pollenkörner“, erläutert Grömping. Dieser Blütenstaub wird vom Wind verbreitet und erzeugt schon in kleinsten Mengen bei Allergikern schwere heuschnupfenartige Symptome bis hin zum Asthma. Ambrosia-Pollen gehören zu den stärksten bekannten Allergie-Auslösern. Die Blütezeit kann bis zum ersten Nachtfrost anhalten; danach stirbt die Pflanze ab.

Die Blüten sind klein, unscheinbar und zu einem kerzenartigen Blütenstand zusammengesetzt, der tatsächlich an den Beifuß erinnert. Beide Pflanzen zählen zu den Korbblütern. Mit geschlitzten, einfach- bis mehrfach gefiederten Blättern bildet Ambrosia einen attraktiven, saftig-grünen „Busch“, der gut einen bis 1,5 Meter hoch werden kann. Die Beifuß-Ambrosie stammt ursprünglich aus Nordamerika und liebt warme Wuchsbedingungen. Sie kann nur bei relativ hohen Temperaturen keimen und beginnt daher in unseren Breiten regelmäßig erst Ende Juni mit dem Wachstum. Im August öffnen sich dann die ersten Blüten und beginnen mit der Pollenproduktion. „Als wärmeliebende Pflanze besiedelt sie gern südexponierte Sonnenplätze, Schotterflächen, Straßenränder oder Uferböschungen, wo sie sich ausbreiten kann“, berichtet Grömping. In jüngster Zeit häufen sich Meldungen über Verbreitungen durch Samen aus Vogelfuttermischungen – wie es auch jetzt in Lüdinghausen der Fall war.


Wer die Pflanze erkennt, sollte sie entfernen und in einem Müllsack entsorgen. Der Fund sollte der Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld gemeldet werden. Diese hilft auch in Zweifelsfällen weiter und ist erreichbar unter Telefon 02541 / 18-7200.

Weitere Infos: http://www.ambrosiainfo.de/
http://www.lanuv.nrw.de/natur/arten/ambrosia.htm
http://de.wikipedia.org/ambrosia

 

Die Untere Jagdbehörde klärt auf:

Verfahren zur Schonzeitaufhebung bei Aaskrähen

 

Seit es das Verfahren zur Schonzeitaufhebung für Aaskrähen gibt, gibt es Irritationen und Missverständnissen im Zusammenhang mit der Antragstellung, den erforderlichen Begründungen, den behördlichen Stellungnahmen und den Ablehnungen durch die Obere Jagdbehörde.

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Coesfeld hat jetzt für die Jäger im Kreis auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen wertvolle Hinweise zusammengestellt, die das Genehmigungsverfahren transparent machen.
Für Jäger steigt damit die Chance, den Antrag mit der gewünschten Genehmigung versehen zu bekommen.
>>> zu den Informationen der Unteren Jagdbehörde
>>> zum RWJ-Bericht "Schäden durch Rabenkrähen abwehren"

  So sind die Jäger!

Bremer Forscher: Geselligkeit, Naturerlebnis und Naturschutz als Motive ganz vorne

Jetzt ist es wissenschaftlich bestätigt: Jäger sind mit dem Leben sehr zufrieden, können Aggressionen überdurchschnittlich gut kontrollieren, sind äusserst gewissenhaft und bevorzugen ein traditionelles Wertesystem. Die meist genannten Motive für die Jagd sind das Erlebnis in der Gruppe, der Erhalt und die Pflege der Tier- und Pflanzenwelt, das Naturerlebnis als Kontrast zum Alltag sowie der Genuss von Wildbret. Dies sind die Ergebnisse einer bisher unveröffentlichten Studie des Instituts für Rechtspsychologie an der Universität Bremen, die dem Deutschen Jagdschutz-Verband (DJV) exklusiv vorliegt.

Die Bremer Wissenschaftler werteten für mehrere Teilstudien über 1.700 Fragebögen aus und befragten Frauen und Männer im Alter zwischen 16 und 75 Jahren. Sie verglichen 30 Persönlichkeitsmerkmale von Jägern und Nicht-Jägern mit anerkannten psychologischen Testverfahren.

"Die Jagd ist verbunden mit einer grossen Verantwortung gegenueber Tier und Mensch. Verantwortungsbewusstsein, Gewissenhaftigkeit und Selbstkontrolle sind wichtige Voraussetzungen für jeden Jäger", kommentierte DJV-Praesident Borchert die Studienergebnisse. Und dass immer mehr Menschen Natur intensiv erleben wollen, spiegele sich im zunehmenden Interesse an der Jagd wider. Über 348.300 Deutsche - so viele wie nie zuvor - waren 2006 im Besitz eines Jagdscheins. Das waren knapp zwei Prozent mehr als 2005 und sogar über neun Prozent mehr als vor 15 Jahren. Auch immer mehr Frauen machen die staatliche Jägerpruefung: Gab es vor fünfzehn Jahren nur eine Jägerin unter hundert Grünroecken, sind es inzwischen zehn Prozent.

  Auch in der Natur gelten Regeln
Die Natur bietet zu jeder Jahreszeit ihre Reize. Für viele Menschen ist sie der Raum für Entspannung, Erholung und Bewegung. Letzteres gilt nicht nur für Erholungssuchende, Wanderer und Sportler, sondern ganz besonders auch für Hundebesitzer und ihre vierbeinigen Freunde. Gerade die Jäger können das gut verstehen und wünschen allen Erholungssuchenden unbeschwerte Stunden in der freien Natur. Die wichtigsten Regeln für Hunde in der Natur haben wir für Sie hier zusammengestellt.
>>> hier mehr

  Gratis-DVD vom LJV
Kein Niederwild ohne artgerechte Deckung und Äsung.
Die Biotoppflege ist neben der nachhaltigen Jagd und des Wildschutzes bzw. Prädatorenbejagung eine drei großen Säulen der Niederwildhege. Die heutige Kulturlandschaft mit ihrer maschinengerechter Monokultur bietet leider allen jagdbaren und nicht jagdbaren Tierarten nur noch wenig bis keinen Lebensraum mehr.

Revieroberjäger Thomas Berner, Leiter des Biotop- und Artenschutzzentrums des LJV-NRW in Rheinberg, bietet erstmalig seine jahrelangen Erfahrungen und Forschungen in Form eines Videofilms an.
 
In enger Zusammenarbeit mit der Sämereien-Herstellers Kiepenkerl Bruno Nebelung entstand unter Mitwirkung des Landesjagdverbandes ein Video, der alle wichtigen Einzelheiten zur Botopverbesserung im Revier behandelt. Dank Ihres LJV-Beitrages und natürlich der Mitwirkung der Firma Nebelung ist die DVD kostenlos. Sie wird gegen Einsendung eines adressierten und mit 1,45 € frankierten Rückumschlages mit dem Stichwort “WILDSCHUTZ-DVD” zugesandt.
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Die Naturschutzgebiete
im Kreis Coesfeld
Die Naturförderstation des Kreises Coesfeld hat jetzt ein für alle Naturfreunde hochinteressantes Buch vorgestellt, das bemerkenswerte Lebensräume und Tierarten, von den Höhen der Baumberge bis zu den Niederungen von Stever und Lippe auf 108 Farbseiten mit zahlreichen Fotos beschreibt. Die Münsterländer Parklandschaft, in deren Zentrum der Kreis Coesfeld liegt, ist als Begriff weithin geläufig. Oft unbekannt sind die "Perlen der Natur, die über den land- und forstwirtschaftlich geprägten Kreis verteilt sind.
Das neu erschienene Buch beschreibt alle 64 Naturschutzgebiete, die teilweise als NATURA 2000-Gebiete auch europäischen Schutzstatus genießen. Der Leser lernt verschiedenste schutzwürdige Lebensräume, Pflanzen und Tiere kennen. Einige Gebiete sind vor Ort erlebbar, darauf weist das Buch dann auch hin, andere Gebiete sollten wiederum Ruhezonen bleiben oder sind einfach unzugänglich. Das neue Buch gibt in naturschutzfachlich umfassender, aber allgemeinverständlicher Form das wieder, was für jedes Gebiet besonders prägend ist. Viele Bildautoren steuerten hochwertige Fotos bei, die den Leser mit nehmen auf eine Reise durch die Natur des Kreises Coesfeld. Das, was heute in den Gebieten beschrieben werden kann, ist Ergebnis der Arbeit vieler ehrenamtlicher und hauptamtlicher Akteure und oft langjähriger Kooperation mit Flächeneigentümern und -bewirtschaftern. Das Buch ist für 9,50 E zzgl. Versandkosten im WebShop der Kreisjägerschaft (ISBN 3-00016131-7, Paperback) zu beziehen.

>>> www.naturfoerderstation.de
>>> hier gehts zum WebShop

           
           
           
           
           
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