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11.
September 2010:
Jagdhornbläser Herbern werden 50 |
| Im
September begehen die Jagdhornbläser aus Herbern ihren 50.
Geburtstag und laden zu den Jubiläumsfeierlichkeiten auf Schloß
Westerwinkel ein.
>>>
hier mehr
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Obere
Jagdbehörde erlässt Allgemeinverfügung zur Bejagung
von Ringeltauben |
| Die
Obere Jagdbehörde hat für die Bejagung von Ringeltauben mit einer
Allgemeinverfügung die festgelegte Schonzeit für Ringeltauben zur
Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen
im Regierungsbezirk Münster in der Zeit vom 21.02.2010 bis zum 31.10.2010
wie folgt aufgehoben: |
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Die
Jagd darf nur an oder auf den gefährdeten Flächen sowie an Orten,
die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zu diesen Flächen
stehen, und in den angegebenen Zeiträumen ausgeübt werden.
Es dürfen nur Ringeltauben aus Schwärmen bejagt werden.
Den einzelnen Jagdausübungsberechtigten wird auferlegt, die Anzahl
der in der Zeit vom 21. Februar bis 31. Oktober erlegten Ringeltauben
spätestens bis zum 15. November 2010 den Unteren Jagdbehörden zu melden.
Die Meldung der jährlichen Strecke für das Jagdjahr 2009/2010 zum
15. April 2010 bleibt hiervon unberührt. Die Verfügung kann jederzeit
widerrufen werden und ist befristet bis zum 31.10.2010.
Zur Begründung heißt es in der Verfügung, das diese Maßnahme ist im
Sinne der EG-Vogelschutzrichtlinie erforderlich sei, um erhebliche
Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen abzuwenden, weil es keine
andere zufrieden stellende Lösung und insbesondere keine wirksamen
Abwehrmaßnahmen gibt. Die Bejagung während der Brut- und Aufzuchtzeit
ist deshalb unter arten- und tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten
ausnahmsweise vertretbar, zumal die Bejagung auf die tatsächlich gefährdeten
Kulturen in den kritischen Zeiträumen beschränkt wird. Da erhebliche
Schäden nur durch Schwärme verursacht werden, dürfen nur Schwarmtauben
bejagt werden. Mit dieser Beschränkung wird auch den Belangen des
Tierschutzes entsprochen, da Schwarmtauben regelmäßig nicht am Brutgeschäft
beteiligt sind. |
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Mehr
als 2/3 der Hegering-Mitglieder erhalten schon jetzt den neuen Newsletter
der Kreisjägerschaft |
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Gut
informiert zu sein, ist von entscheidender Bedeutung für weite
Teile des täglichen Lebens. Dies gilt auch für Jäger.
So wundert es nicht, dass der Newsletter der Kreisjägerschaft
bei mittlerweile über 2/3 der Mitglieder auf eine rundum positive
Resonanz stößt. Bernhard Pällmann, der als "Online-Redakteur"
die Inhalte zusammenstellt, macht dies daran fest, dass als Reaktion
auf die letzten Newsletter viele positive Botschaften eingegangen
sind und noch keine einzige Abmeldung zu verzeichnen ist. Dies wundert
um so mehr, als dass sich im Zeitalter der "Spams" in so
manchem Account tonnenweise unerwünschter Mail-Schrott ansammelt.
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Für die Kreisjägerschaft sind die Rückmeldungen in
Verbindung mit den ausbleibenden Abmeldungen ein sicheres Indiz,
dass die Inhalte des Newsletter in der Jägerschaft willkommen
sind. Der Newsletter
wird alle 1 bis 2 Monate zugestellt und enthält Informationen
zu
Terminen
der Hegeringe und der Kreisjägerschaft,
Hinweise
zu Gesetzen und Verordnungen, die für Jäger von Bedeutung
sind,
Mitteilungen
der Unteren Jagdbehörde,
aktuelles
und nützliches zum Themenbereich Jagd sowie
Berichte
zu den Veranstaltungen der Hegeringe und der Kreisjägerschaft.
Basisarbeit für den Newsletter leistet dabei "Mitgliederverwalter"
Klemens Segbert. Er sammelt in akribischer Feinstarbeit die E-Mail-Adressen,
akualisiert sie und geht sogar per Telefon offensichtlichen Fehlern,
die zur Unzustellbarkeit der Mails führen, nach.
Mit der "Operation E-Mail" sollen jetzt auch diejenigen
E-Mail-Adressen gewonnen werden, die noch nicht bekannt sind. Der
einfachste Weg ist, die Adresse einfach online zu übermitteln.
Wenn Sie also auch zum Bezieherkreis des Newsletter gehören
möchten, machen Sie bitte Ihre Angaben im
>>>
Kontatktformular. |
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LJV-Vizepräsident Hallermann berichtet in den Westf. Nachrichten
über wildernde Hunde und Katzen |
| In
einem innerhalb der Jägerschaft kontrovers diskutierten Artikel
in den Westfälischen Nachrichten hat LJV-Vizepräsident Dr. Hermann
Hallermann zur Situation wildernder Katzen und Hunde Stellung genommen.
Kontrovers diskutiert wird der Artikel, weil einerseits aus dem
Blickwinkel von Jägern die Aktivitäten vor allem wildernder
Hunde als verharmlosend beschrieben werden, und weil der Artikel
andererseits |
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>>>
zum Artikel |
| bei
Nichtjägern und den sog. Natur- und Tierschutzverbänden die Befürchtung
auslöst, Jäger würden jetzt bei Katzen und Hunden schneller zur Waffe
greifen. |
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"Nach der Pest ist vor der Pest" |
| ...
mit dieser Überschrift berichten die Westfälischen Nachrichten
in der Lokalausgabe Lüdinghausen über die Schweinepest und
ihre Folgen für die heimische Landwirtschaft. Stellung bezieht
für den landwirtschaftlichen Ortsverein Seppenrade Antonius Vormann.
Er beschreibt die Angst unter den Landwirten, dass auch die im Moment
noch virusfreien Wildschweine schon bald infiziert werden könnten,
wie dies schon in der Eifel der Fall ist. |
| Mitveröffentlicht
wird auch ein Forderungskatalog, mit dem sich Landwirtschaft in erster
Linie an den Gesetzgeber mit möglicherweise weitreichenden Folgen
für die Jägerschaft wendet. |

Forderungskatalog
in den WN vom 23.01.2010 als PDF
zum
Artikel in den WN vom 23.01.2010 "Nach der Pest ist vor der Pest"
|
| Wenngleich
zu einigen bereits bekannten Punkten in hohem Maße Einigkeit
zwischen Landwirtschaft und Jägern besteht, erregen neue Positionen
Unmut unter Jägern.
Die Forderung, zukünftig Gästebücher über Jagdteilnehmer
und Hundemeuteführer erstellen zu sollen, stieß bei Jägern
in ersten Reaktionen auf Unverständnis. Wozu wollen Landwirte
zukünftig Jagdteilnehmer ermitteln? Doch dies ist nicht der
einzige Punkt, der unter Jägern Fragen aufwirft: Wie sollen
Jahr für Jahr in unwegsamem und unübersichtlichem Gelände,
wie zum Beispiel in den Borkenbergen, die Schwarzwildbestände
mit sinnvoller Präzision ermittelt und wie sollen daraus Mindesabschusszahlen
abgeleitet werden? Und was geschieht, wenn diese Mindestabschusszahlen
nicht erfüllt werden können? Bei der Forderung nach einer
Offenlegung der Anzahl der geschossenen Tiere stellt sich die Frage,
ob die Streckenmeldungen gegenüber der Unteren Jagdbehörde
zukünftig nicht mehr ausreichen und eine zusätzliche Meldung
gegenüber der örtlichen Landwirtschaft erfolgen soll?
Ein erfahrener Schwarzwildjäger kommentierte den Forderungskatalog
mit nur einem Wort: "Schnellschuss!" Dennoch ist unter
Jägern die Notwendigkeit einer starken Schwarzwildbejagung
unumstritten. Trotz des von den Seppenrader Landwirten vorgelegten
Forderungskataloges zeigen die Waidmänner großes Verständnis
für die Situation der Landwirtschaft in den Restriktiongebieten.
Die Jägerschaft ist sich in ihrem Ziel einig, auch weiterhin
effiziente Beiträge zur Bekämpfung der Schweinepest zu
leisten.
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Hintergrundinformationen:
Friedrich-Loeffler
Institut zur
klassischen
und afrikanischen Schweinepest
WLV,
LJV NRW und VJE: Vor Schweinepest schützen
LW
Hessen-Rheinl.-Pfalz: Schwarzwild und die Jagdverpachtung
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Schweinepest
in Nordrhein-Westfalen |
Im
Januar 2009 wurde das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP-Virus)
bei mehreren Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, Sperrbezirke
wurden eingerichtet. Das Nachbarland Rheinland-Pfalz hat die Schweinepest-Untersuchung
inzwischen in angrenzenden Bezirken auf alle erlegten Wildschweine
ausgeweitet. Auch Hessen hat sein Untersuchungsprogramm intensiviert.
Vor
diesem Hintergrund appelliert der DJV an Jäger, folgende Empfehlungen
zu berücksichtigen, die mit dem Friedrich-Löffler-Institut,
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, abgestimmt sind:
1. Strikte Hygiene in Bezug auf Jagdwannen, Messer und andere Jagdgebrauchsgegenstände
einhalten. Dies gilt besonders, wenn in verschiedenen Revieren gejagt
wird. Personen, die Kontakt zu Hausschweinen haben, sollten in Schweinepest
gefährdeten Bezirken möglichst nicht jagen gehen.
2. Keine Speise- oder Schlachtabfälle, keinen Aufbruch oder Tierkörperteile
von Schwarzwild für Kirrungen oder Luderplätze verwenden.
3. Als krank angesprochene Wildschweine im unaufgebrochenen Zustand
der Untersuchungseinrichtung zuführen.
4. Aufbruch von Wildschweinen sicher vergraben. Noch besser: über
die Tierkörperbeseitigung entsorgen. In “Gefährdeten
Bezirken” sind alle erlegten Wildschweine einschließlich
Aufbruch zu sammeln und einer labordiagnostischen Untersuchung zu
unterziehen.
5. Darauf achten, dass Speiseabfälle an Camping- und Raststätten
sicher entsorgt werden.
Die ortsansässigen Jäger spielen bei der Seuchenbekämpfung
eine entscheidende Rolle – unter anderem arbeiten sie bei der
Probenahme eng mit den Behörden zusammen. “Wir appellieren
an die Jäger in den betroffenen Gebieten, verstärkt Frischlinge
und Überläufer zu erlegen, da diese als Hauptüberträger
der Schweinepest gelten”, sagte DJV-Präsident Jochen Borchert.
Es gelte, einen Übergriff des für den Menschen ungefährlichen
KSP-Virus auf Hausschweine zu verhindern.
Aktuelle Informationen zur Schweinepest
bietet das Bundeslandwirtschaftsministerium im Internet unter: www.bmelv.de
, Rubrik Tierschutz und Tiergesundheit, Tierseuchen. Das Friedrich-Löffler-Institut,
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit bietet ebenfalls
Aktuelles zum Thema: www.fli.bund.de
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Jagdschein
noch gültig? |
Wenn
auch Sie nach dem 1. April diesen Jahres noch zur Jagd gehen wollen,
sollten Sie einen Blick in Ihren Jagdschein werfen. Nicht wenige Jagdgenossen
können "ein Lied davon singen", wenn sie bei der ersten
Jagdscheinkontrolle im neuen Jagdjahr feststellen müssen, dass
der Jagdschein abgelaufen ist. Die Untere Jagdbehörde hat jetzt
das neue Antragsformular zum Download bereitgestellt. Eine rechtzeitige
Verlängerung bewahrt die Jagdfreu(n)de!
Teilnehmer der Wildbrethygiene-Seminare sollten zur Jagdscheinverlängerung
unbedingt ihre Teilnahmebescheinigung vorlegen, damit die Untere Jagdbehörde
auch den Vermerkt zur "kundigen Person" in den Jagdschein
eintragen kann. |
| Zum
Download: |
Antrag
als Word-Dokument
Antrag
als PDF-Dokument |
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Beifuß-Ambrosie
in Lüdinghausen entdeckt
Auf „Neubürger“ in der Pflanzenwelt achten |

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Eine
eher unauffällige Pflanze, die gefährlich werden kann? Seit
einigen Wochen warnen die Behörden wieder vor einem „Neubürger“
in der heimischen Pflanzenwelt, der Allergikern große Probleme
bereiten kann. Jetzt ist die Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia),
auch Traubenkraut genannt, erstmals im Südkreis Coesfeld gemeldet
worden.
Wie Hermann Grömping, Leiter
der Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld mitteilt, hat ein
aufmerksamer und gut informierter Bürger aus Lüdinghausen
die Pflanze in seinem Garten entdeckt. Denn die Staude hatte sich
an der Terrasse entwickelt. Die Gartenbesitzer hatten die Pflanze
zunächst mit Interesse beobachtet und jetzt rechtzeitig vor der
Blüte gemeldet. „Erkannt hatten sie die Ambrosie nach einem
Foto in der Zeitung“, schildert Grömping.
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Vermutlich
über handelsübliches Vogelfutter war ihr Samen in den
Garten gelangt. Nachdem der Fachmann die Artbestimmung bestätigte,
konnte die Pflanze rechtzeitig und gefahrlos beseitigt werden. Rechtzeitig
deshalb, weil die Gefahr erst mit dem Aufblühen beginnt: „Dann
produzieren die männlichen Blüten riesige Mengen mikroskopisch
kleiner Pollenkörner“, erläutert Grömping.
Dieser Blütenstaub wird vom Wind verbreitet und erzeugt schon
in kleinsten Mengen bei Allergikern schwere heuschnupfenartige Symptome
bis hin zum Asthma. Ambrosia-Pollen gehören zu den stärksten
bekannten Allergie-Auslösern. Die Blütezeit kann bis zum
ersten Nachtfrost anhalten; danach stirbt die Pflanze ab.
Die Blüten sind klein, unscheinbar und zu einem kerzenartigen
Blütenstand zusammengesetzt, der tatsächlich an den Beifuß
erinnert. Beide Pflanzen zählen zu den Korbblütern. Mit
geschlitzten, einfach- bis mehrfach gefiederten Blättern bildet
Ambrosia einen attraktiven, saftig-grünen „Busch“,
der gut einen bis 1,5 Meter hoch werden kann. Die Beifuß-Ambrosie
stammt ursprünglich aus Nordamerika und liebt warme Wuchsbedingungen.
Sie kann nur bei relativ hohen Temperaturen keimen und beginnt daher
in unseren Breiten regelmäßig erst Ende Juni mit dem
Wachstum. Im August öffnen sich dann die ersten Blüten
und beginnen mit der Pollenproduktion. „Als wärmeliebende
Pflanze besiedelt sie gern südexponierte Sonnenplätze,
Schotterflächen, Straßenränder oder Uferböschungen,
wo sie sich ausbreiten kann“, berichtet Grömping. In
jüngster Zeit häufen sich Meldungen über Verbreitungen
durch Samen aus Vogelfuttermischungen – wie es auch jetzt
in Lüdinghausen der Fall war.
Wer
die Pflanze erkennt, sollte sie entfernen und in einem Müllsack
entsorgen. Der Fund sollte der Landschaftsbehörde des Kreises
Coesfeld gemeldet werden. Diese hilft auch in Zweifelsfällen
weiter und ist erreichbar unter Telefon 02541 / 18-7200.
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Weitere Infos: |
http://www.ambrosiainfo.de/
http://www.lanuv.nrw.de/natur/arten/ambrosia.htm
http://de.wikipedia.org/ambrosia |
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Die
Untere Jagdbehörde klärt auf:
Verfahren zur Schonzeitaufhebung bei Aaskrähen |
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Seit es das Verfahren zur Schonzeitaufhebung für Aaskrähen
gibt, gibt es Irritationen und Missverständnissen im Zusammenhang
mit der Antragstellung, den erforderlichen Begründungen, den
behördlichen Stellungnahmen und den Ablehnungen durch die Obere
Jagdbehörde.
Die Untere Jagdbehörde des Kreises Coesfeld hat jetzt für
die Jäger im Kreis auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen
wertvolle Hinweise zusammengestellt, die das Genehmigungsverfahren
transparent machen. |
Für
Jäger steigt damit die Chance, den Antrag mit der gewünschten
Genehmigung versehen zu bekommen.
>>>
zu
den Informationen der Unteren Jagdbehörde
>>>
zum RWJ-Bericht "Schäden durch Rabenkrähen abwehren" |
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So
sind die Jäger!
Bremer Forscher: Geselligkeit,
Naturerlebnis und Naturschutz als Motive ganz vorne
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Jetzt
ist es wissenschaftlich bestätigt: Jäger sind mit dem Leben
sehr zufrieden, können Aggressionen überdurchschnittlich
gut kontrollieren, sind äusserst gewissenhaft und bevorzugen
ein traditionelles Wertesystem. Die meist genannten Motive für
die Jagd sind das Erlebnis in der Gruppe, der Erhalt und die Pflege
der Tier- und Pflanzenwelt, das Naturerlebnis als Kontrast zum Alltag
sowie der Genuss von Wildbret. Dies sind die Ergebnisse einer bisher
unveröffentlichten Studie des Instituts für Rechtspsychologie
an der Universität Bremen, die dem Deutschen Jagdschutz-Verband
(DJV) exklusiv vorliegt.
Die Bremer Wissenschaftler werteten für mehrere Teilstudien über
1.700 Fragebögen aus und befragten Frauen und Männer im
Alter zwischen 16 und 75 Jahren. Sie verglichen 30 Persönlichkeitsmerkmale
von Jägern und Nicht-Jägern mit anerkannten psychologischen
Testverfahren.
"Die Jagd ist verbunden mit einer grossen Verantwortung gegenueber
Tier und Mensch. Verantwortungsbewusstsein, Gewissenhaftigkeit und
Selbstkontrolle sind wichtige Voraussetzungen für jeden Jäger",
kommentierte DJV-Praesident Borchert die Studienergebnisse. Und dass
immer mehr Menschen Natur intensiv erleben wollen, spiegele sich im
zunehmenden Interesse an der Jagd wider. Über 348.300 Deutsche
- so viele wie nie zuvor - waren 2006 im Besitz eines Jagdscheins.
Das waren knapp zwei Prozent mehr als 2005 und sogar über neun
Prozent mehr als vor 15 Jahren. Auch immer mehr Frauen machen die
staatliche Jägerpruefung: Gab es vor fünfzehn Jahren nur
eine Jägerin unter hundert Grünroecken, sind es inzwischen
zehn Prozent. |
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Auch
in der Natur gelten Regeln
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Die Natur bietet zu jeder Jahreszeit ihre Reize. Für
viele Menschen ist sie der Raum für Entspannung, Erholung und
Bewegung. Letzteres gilt nicht nur für Erholungssuchende, Wanderer
und Sportler, sondern ganz besonders auch für Hundebesitzer und
ihre vierbeinigen Freunde. Gerade die Jäger können das gut
verstehen und wünschen allen Erholungssuchenden unbeschwerte
Stunden in der freien Natur. Die wichtigsten Regeln für Hunde
in der Natur haben wir für Sie hier zusammengestellt.
>>>
hier
mehr |
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Gratis-DVD
vom LJV |
Kein
Niederwild ohne artgerechte Deckung und Äsung.
Die Biotoppflege ist neben der nachhaltigen Jagd und des Wildschutzes
bzw. Prädatorenbejagung eine drei großen Säulen der
Niederwildhege. Die heutige Kulturlandschaft mit ihrer maschinengerechter
Monokultur bietet leider allen jagdbaren und nicht jagdbaren Tierarten
nur noch wenig bis keinen Lebensraum mehr.
Revieroberjäger Thomas Berner, Leiter des Biotop- und Artenschutzzentrums
des LJV-NRW in Rheinberg, bietet erstmalig seine jahrelangen Erfahrungen
und Forschungen in Form eines Videofilms an.
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In enger Zusammenarbeit mit der Sämereien-Herstellers Kiepenkerl
Bruno Nebelung entstand unter Mitwirkung des Landesjagdverbandes ein
Video, der alle wichtigen Einzelheiten zur Botopverbesserung im Revier
behandelt. Dank Ihres LJV-Beitrages und natürlich der Mitwirkung
der Firma Nebelung ist die DVD kostenlos. Sie wird gegen Einsendung
eines adressierten und mit 1,45 € frankierten Rückumschlages
mit dem Stichwort “WILDSCHUTZ-DVD” zugesandt.
>>>
hier
mehr
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Die
Naturschutzgebiete
im Kreis Coesfeld
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Die
Naturförderstation des Kreises Coesfeld hat jetzt ein für
alle Naturfreunde hochinteressantes Buch vorgestellt, das bemerkenswerte
Lebensräume und Tierarten, von den Höhen der Baumberge bis
zu den Niederungen von Stever und Lippe auf 108 Farbseiten mit zahlreichen
Fotos beschreibt. Die Münsterländer
Parklandschaft, in deren Zentrum der Kreis Coesfeld liegt, ist als
Begriff weithin geläufig. Oft unbekannt sind die "Perlen
der Natur, die über den land- und forstwirtschaftlich geprägten
Kreis verteilt sind.
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Das
neu erschienene Buch beschreibt alle 64 Naturschutzgebiete, die teilweise
als NATURA 2000-Gebiete auch europäischen Schutzstatus genießen.
Der Leser lernt verschiedenste schutzwürdige Lebensräume,
Pflanzen und Tiere kennen. Einige Gebiete sind vor Ort erlebbar, darauf
weist das Buch dann auch hin, andere Gebiete sollten wiederum Ruhezonen
bleiben oder sind einfach unzugänglich. Das neue Buch gibt in
naturschutzfachlich umfassender, aber allgemeinverständlicher
Form das wieder, was für jedes Gebiet besonders prägend
ist. Viele Bildautoren steuerten hochwertige Fotos bei, die den Leser
mit nehmen auf eine Reise durch die Natur des Kreises Coesfeld. Das,
was heute in den Gebieten beschrieben werden kann, ist Ergebnis der
Arbeit vieler ehrenamtlicher und hauptamtlicher Akteure und oft langjähriger
Kooperation mit Flächeneigentümern und -bewirtschaftern.
Das Buch ist für 9,50 E zzgl. Versandkosten im WebShop
der Kreisjägerschaft (ISBN
3-00016131-7,
Paperback)
zu beziehen.
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www.naturfoerderstation.de
>>>
hier gehts zum WebShop |
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